Was sich 2026 bei E-Zigaretten ändert

Verbot, Aromenverbot, Rücknahmepflicht: Über E-Zigaretten kursieren derzeit viele Meldungen, und vieles davon wird durcheinandergebracht. Diese Seite trennt, was bereits gilt, was geplant ist und was lediglich diskutiert wird.

Stand: 05.09.2026
Gilt bereits

Rücknahmepflicht für alte Geräte seit Juli 2026

Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes müssen Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer anbieten, ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Pflicht greift seit dem 1. Juli 2026 und betrifft nicht nur Einweggeräte, sondern alle elektronischen Zigaretten.

Hintergrund sind die fest verbauten Lithium-Ionen-Akkus. Landen sie im Restmüll oder im Gelben Sack, können sie in Sortieranlagen Brände auslösen. Alte Geräte gehören deshalb in Rücknahme- oder Sammelsysteme, nicht in den Hausmüll.

Was das für dich heißt: Bring deine alten Geräte und Akkus in die Dampfschmiede am Fischzug 1 in Salzgitter. Wir nehmen sie zurück und führen sie der fachgerechten Entsorgung zu – auch dann, wenn du sie nicht bei uns gekauft hast.

Angekündigt, nicht beschlossen

Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Bundesumweltminister Carsten Schneider hat am 8. Mai 2026 angekündigt, noch im selben Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Inverkehrbringen neuer Einweg-E-Zigaretten untersagt. Begründet wurde das mit der Brandgefahr durch falsch entsorgte Geräte. Nachfüllbare Geräte sollen ausdrücklich nicht betroffen sein.

Ein beschlossenes Gesetz mit festem Datum gibt es bislang nicht. Der Bundesrat hatte ein Verbot bereits 2024 gefordert; aus der ElektroG-Novelle im November 2025 fiel es wieder heraus. Juristen erwarten, dass die Regelung eher ins Tabakerzeugnisgesetz wandert, in dem E-Zigaretten bisher geregelt sind.

Was das für dich heißt: Einweggeräte sind derzeit legal erhältlich. Wer sich unabhängig davon aufstellen will, greift zu nachfüllbaren Systemen – die sind von den bisherigen Entwürfen ausgenommen.

In Diskussion

Aromenverbot

Diskutiert wird ein Verbot bestimmter Aromastoffe in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern. Im Gespräch ist eine Liste von dreizehn Stoffen. Betroffen wäre nach Branchenschätzungen ein erheblicher Teil der derzeitigen Rezepturen, weil Menthol als Einzelstoff oder als Bestandteil von Kühlkomponenten in geschätzt 80 Prozent aller Liquids enthalten ist.

Auch hier gilt: Es gibt keinen beschlossenen Rechtsakt. Der Ausgang ist offen, und die Zahlen stammen aus der Branche, nicht aus einer amtlichen Erhebung.

Auf EU-Ebene

Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie

Die EU-Kommission hat im April 2026 ihren Evaluierungsbericht zur geltenden Tabakproduktrichtlinie vorgelegt und darin Regelungslücken bei Aromen, Einweggeräten und Nikotinbeuteln benannt. Anschließend liefen öffentliche Konsultationen. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird gegen Ende 2026 erwartet.

Danach verhandeln Parlament und Mitgliedstaaten. Bis eine solche Richtlinie in deutsches Recht überführt ist, vergehen erfahrungsgemäß mehrere Jahre. Belastbare Termine gibt es derzeit nicht.

Kurz zusammengefasst

  • Ein allgemeines Verbot von E-Zigaretten gibt es in Deutschland nicht.
  • Nachfüllbare und wiederaufladbare Systeme bleiben nach jetzigem Stand erlaubt.
  • Einweggeräte sind derzeit legal, stehen politisch aber unter Druck.
  • Beschlossen und in Kraft ist bisher nur die Rücknahmepflicht seit Juli 2026.
  • Aromenverbot und Einwegverbot sind Vorhaben, keine geltenden Regeln.

Häufige Fragen

Sind E-Zigaretten in Deutschland verboten?

Nein. Ein allgemeines Verbot besteht nicht. Wiederaufladbare und nachfüllbare Systeme bleiben nach aktuellem Stand erlaubt. Die politische Debatte richtet sich gegen Einwegprodukte.

Sind Einweg-Vapes schon verboten?

Nein. Ein nationales Verbot ist angekündigt, aber weder beschlossen noch mit einem Datum versehen. Bis zu einem Stichtag dürfen vorhandene Bestände weiterhin verkauft werden.

Wohin mit alten E-Zigaretten und Akkus?

Nicht in den Hausmüll. Seit Juli 2026 muss jede Verkaufsstelle ausgediente Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Dampfschmiede am Fischzug 1 in Salzgitter nimmt sie an, auch wenn sie nicht dort gekauft wurden.

Kommt ein Verbot von Menthol und anderen Aromen?

Ein Aromenverbot wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen. Im Gespräch ist eine Liste von dreizehn Stoffen. Ob und in welcher Form es kommt, ist offen.

Woher stammen die Angaben auf dieser Seite?

Aus Berichterstattung über Beschlüsse und Ankündigungen von Bundes- und EU-Ebene sowie aus den einschlägigen Gesetzestexten. Maßgeblich sind immer die amtlichen Veröffentlichungen.

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Die Rechtslage ändert sich derzeit schnell; maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetzestexte und amtlichen Veröffentlichungen. Stand der Bearbeitung: 05.09.2026.